Leistungsanerkennung

Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen  im Studiengang Wirtschaftsinformatik, Technische Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsingenieurwesen

Bevor Sie beginnen: Prüfen Sie bitte, von wem der KIT-Kurs betreut wird. Das IISM-IM Anerkennungsteam bearbeitet nur Kurse von Prof. Christof Weinhardt. Für Kurse an anderen Lehrstühlen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Anerkennungsteams:

 

Bitte beachten Sie: Die Prüfung Ihrer Unterlagen bzgl. einer Anerkennung erfolgt nur bei einer Anfrage mit der vollständig ausgefüllten unten verlinkten Email-Vorlage. Andere Anfragen werden nicht bearbeitet. Lesen Sie außerdem die folgenden Informationen aufmerksam durch.

Email-Vorlage

Die Studierenden der Studiengänge Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen und Technische Volkswirtschaftlehre haben die Möglichkeit, ihre Studienleistung während eines Auslandsaufenthalts an einer ausländischen Universität in die Module bzw. Blöcke am Lehrstuhl Information & Market Engineering einrechnen zu lassen. Dadurch können Vorlesungen, die vom IISM angeboten werden, ersetzt werden. Weitere Anrechnungsmöglichkeiten und Hinweise zum Vorgehen finden Sie hier.  Bitte lesen Sie dringend gründlich die nachfolgenden Informationen. Die Geschwindigkeit der Bearbeitung Ihrer Anfrage hängt von einem korrekten Vorgehen entsprechend dieser Vorgaben ab!

Für eine Anerkennung als Seminar oder Spezialveranstaltung Wirtschaftsinformatik gelten besondere Anforderungen, die unten erläutert werden. Wir prüfen Anfragen im Zwei-Wochen Rhythmus. Das bedeutet, dass eine unvollständige Anfrage für Sie zu einer möglichen Wartezeit von bis zu einem Monat führen kann.

Vor dem Auslandsaufenthalt

Bedingung für eine Anerkennung ist eine vorab getroffene Vereinbarung mit Hilfe des Formulars: "Anerkennungsvereinbarung für Auslandsstudienleistungen". Für eine erste Beurteilung muss eine detaillierte Kursbeschreibung und Inhaltsangabe der Veranstaltung (z.B. ein Syllabus) vorliegen. Beachten Sie dafür bitte dringend die Email-Vorlage. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine freiwillige Vereinbarung handelt, und erst die Beurteilung nach dem Auslandsaufenthalt rechtsverbindlich ist. Abweichungen von der Anerkennungsvereinbarung welche sich vor Ort ergeben sind dem IISM zeitnah mitzuteilen, um eine erneute Beurteilung der Anrechnungsmöglichkeiten zu gewährleisten.

 

Weiterer Prozess:

  • Die Vorlesungsbeschreibung und das Formular werden an das IISM mit Hilfe der oben verlinkten Email-Vorlage weitergeleitet (Kontaktadresse: IM-Anerkennungen∂iism.kit.edu)
  • Unter Hinzunahme der jeweiligen Vorlesungsbetreuer bzw. Prüfer wird bewertet, ob eine Anerkennung möglich ist. Ggf. ist eine Erörterung des Sachverhaltes in der Sprechstunde von Prof. Weinhardt notwendig.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhält der Student das Original der Prüfungsplanvereinbarung, eine Kopie der Vereinbarung wird am Institut hinterlegt.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Für eine einheitliche und schnelle Abwicklung der Anerkennung, muss der folgende Prozess eingehalten werden:

  • Der Studierende lädt das Dokument für die Auslandsanerkennung von der Website der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften herunter und füllt die notwendigen Felder aus (alle bis auf "Begutachtung zur Äquivalenzfeststellung für die Leistung" und "Stellungnahme")
  • Das Original des Transcript of Record und eine Kopie muss vorgelegt werden, um die Leistung an der Auslandsuniversität nachzuweisen.
  • Zusätzlich werden die Vorlesungsunterlagen der im Ausland besuchten Vorlesung benötigt (Elektronisches Format ausreichend). Für Eigenleistungen (Term Papers, o.Ä.) die für die Anerkennung eingebracht werden sollen sind Originale vorzuziehen.
  • Der Transcript of Record muss mit dem Dokument für die Auslandsanerkennung und dem Skript im Sekretariat abgegeben werden. Bei Klärungsbedarf oder Wunsch wird ein Termin für ein persönliches Gespräch mit Herrn Prof. Dr. Weinhardt mit dem Sekretariat vereinbart. Die Dokumente müssen dem Sekretariat spätestens eine Woche vor dem Termin vorliegen.
  • Nach einem erfolgreichen Gespräch bzw. nach erfolgreicher Bewertung werden die Dokumente (außer den Vorlesungsunterlagen) von dem Prüfer an das Prüfungssekretariat weitergeleitet.
  • Das Prüfungssekretariat nimmt die Einrechnung vor.

Folgende Dokumente werden für eine Anerkennung benötigt:

  • Ausgefülltes Anerkennungsformular,
  • Original und Kopie des Transcript of Record,
  • Vorlesungsunterlagen
  • Aktueller Notenauszug des Karlsruher Institut für Technologie.

Seminare und Spezialveranstaltung Wirtschaftsinformatik

Seminare und die Spezialveranstaltung Wirtschaftsinformatik werden nur unter besonderen Bedingungen anerkannt. Für eine Anerkennung im Fach Spezialveranstaltung Wirtschaftsinformatik ist ein selbst programmiertes Software Artefakt und eine zugehörige Ausarbeitung abzugeben. Diese werden vom anerkennenden Assistenten am Lehrstuhl geprüft und bewertet. Ihre Note im Ausland hat auf diese Bewertung keinen Einfluss. Darüber hinaus erfolgt die Anerkennung nur nach vorheriger Absprache des Themenfeldes. Für die Anerkennung eines Seminars ist eine Ausarbeitung abzugeben. Diese Ausarbeitung wird vom betreuenden Assistenten unabhängig bewertet. Ihre Note im Ausland hat auf diese Bewertung keinen Einfluss. Darüber hinaus erfolgt die Anerkennung nur nach vorheriger Absprache des Themenfeldes.

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass alle Anerkennungen von Leistungen aus dem Ausland unter Vorbehalt einer mündlichen Prüfung durch die Lehrverantwortlichen des IISM stehen. Dies bedeutet insbesondere, dass im Zweifelsfall die Fachkenntnis der Leistungen aus dem Ausland in einer mündlichen Prüfung am IISM nachgewiesen werden. Die Notwendigkeit einer solchen Prüfung wird für jede Anfrage individuell festgestellt.

Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte an IM-Anerkennungen∂iism.kit.edu.